Kosten

Kosten

Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie im Verfahren der Verhaltentherapie. 

Bei privat Versicherten rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (Stand 2024) sowie den Abrechnungsempfehlungen der Ärztekammer zur Analogabrechnung (Stand Juli 2024) ab.
Fast alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten. Da sich die privaten Krankenversicherungen in ihren Vertragsbedingungen unterscheiden, empfehle ich eine kurze Rücksprache mit Ihrer Versicherung vor Beginn der Therapie.
Auch eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen Psychotherapeuten in der Regel problemlos möglich.
Sind Ihre psychischen Symptome unmittelbar Folge eines Arbeitsunfalls, übernimmt die Berufsgenossenschaft in vielen Fällen die Kosten einer Therapie. Hierzu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie als Selbstzahler zu übernehmen. Hierzu kontaktieren Sie mich gerne, wir besprechen dann die anfallenden Kosten.

Psychotherapie im Verfahren der Hypnotherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Entsprechend wird diese Leistung privat in Rechnung gestellt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Patienten mit einer privaten Krankenversicherung sollten sich bei ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme informieren.
 

Beratung und Coaching

Die Kosten für Beratung und Coaching werden individuell vereinbart. Sprechen Sie mich hierzu bitte persönlich an.

 

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